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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sharp Business Systems Deutschland GmbH für Endkunden im Direktvertrieb

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sharp Business Systems Deutschland GmbH vom März 2022.












§ 1 Geltungsbereich / Abweichende AGB des Kunden/ Ausschluss von § 312 i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB
(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle – auch zukünftige - zwischen SBSD und einem Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) angebahnten und/oder abgeschlossenen Verträge über den Kauf von Lebensmitteln (nachfolgend „Lebensmittel“),  Geräten   einschließlich des jeweiligen Zubehörs (nachfolgend Lebensmittel und Geräte nachfolgend zusammen „Waren“) und von Software (Waren und Software zusammen nachfolgend „Produkte“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur insoweit zur Anwendung, als in diesen AGB keine Regelung getroffen worden ist.
(1.2) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
(1.3) §§ 312i Abs.1 Nr.1, 2 und 3 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr SBSD zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, werden ausgeschlossen.
 
§ 2 Angebot /Bindungsfrist / Fristsetzung
(2.1) Die Angebote in Textform von SBSD sind freibleibend. Der Kunde ist – wenn in seinem Angebot zum Kauf von Produkten außerhalb des Online-Shops nicht etwas anderes ausgeführt ist -  einen (1) Monat an sein Angebot gebunden.
(2.2) Wenn es gesetzlich erforderlich ist, SBSD oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
 
§ 2a Online-Shop/ Information zu der Lebensmittelinformationsverordnung
(2a.1) Durch das Einstellen von Waren in den Online-Shop lädt SBSD den Kunden ein, ein verbindliches Angebot zum Kauf dieser Waren durch Klicken auf den Button „Jetzt Kaufen“ abzugeben. SBSD wird den Eingang der Bestellung des Kunden unmittelbar bestätigen. Dies stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Das Kaufangebot des Kunden wird SBSD entweder durch Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform beim Kunden oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
(2a.2) Der Kunde darf sein Passwort für den Zugang zum Online-Shop nicht an Dritte weitergeben, er muss es für Dritte unzugänglich sicher verwahren und SBSD ein Abhandenkommen oder eine Weitergabe unverzüglich in Textform anzeigen.
(2a.3) Die im Online-Shop bestellten Lebensmittel sind so etikettiert, dass sich die Inhaltsstoffe, Produktinformationen und Haltbarkeit direkt am Etikett ablesen lassen.
 
§ 3 Beschaffenheit der Produkte
(3.1) Die Beschaffenheit der Waren und Software, insbesondere der Leistungsumfang, die freigegebene Einsatzumgebung und die Verwendungsmöglichkeiten für den Kunden – soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird – ergeben sich ausschließlich in der nachfolgenden Reihenfolge aus dem Angebot, bei Waren aus den funktionalen und technischen Spezifikationen der jeweiligen Ware, bei Software aus der jeweiligen Programmbeschreibung und ergänzend aus dem Handbuch und/oder einer Online-Hilfe.
(3.2) Die Inhaltsstoffe und Beschaffenheit der Lebensmittel sowie deren Haltbarkeit wird auf dem jeweiligen Etikett angegeben.
(3.3) Software wird in ausführbarer Form (als Objektprogramm) einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Software Schnittstellen zu nicht von SBSD zu liefernder Software enthält, findet § 69 d UrhG Anwendung. Vor einer durch den Kunden oder einer von ihm beauftragten Drittfirma durchzuführenden Dekompilierung der Software wird der Kunde die erforderlichen Informationen zunächst bei SBSD anfordern.
(3.4) Wenn SBSD die Software installiert oder sonstige Beratungs- und/oder Unterstützungs­leistungen (beispielsweise Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung und Beratung) („Beratungsleistungen“) erbringt, werden diese gesondert und nach Aufwand  vergütet. 
 
§4 Lieferbedingungen / Aufbau, Installation, Einweisung der Produkte / Eigentumsvorbehalt
(4.1) Die Lieferung der Produkte steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Verzögert sich die Lieferung wegen nicht erfolgter Selbstbelieferung,  wird SBSD den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Dauert die Lieferverzögerung aufgrund der fehlenden Selbstbelieferung länger als 1 Monat, können beide Parteien von dem Kaufvertrag zurücktreten.
(4.2) Die Lieferung der Ware erfolgt gegen die im Kaufvertrag vereinbarte Lieferpauschale an den im Kaufvertrag vereinbarten Ort. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zuwegung und die Räumlichkeiten so geschaffen sind, dass eine Anlieferung der Ware durch eine Spedition möglich ist.
(4.3) Der Aufbau und die Installation der Produkte sowie die Einweisung in die Produkte wird von SBSD nur dann geschuldet, wenn eine oder alle dieser Leistungen im Kaufvertrag als von SBSD zu erbringende Leistungen aufgeführt werden.
(4.4)  Die Lieferung von Software erfolgt durch Bereitstellung des Downloads oder der Lieferung auf einem geeigneten Datenträger.
(4.5) Teillieferungen sind zulässig, soweit deren Erbringung für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Teillieferungen können von SBSD gesondert in Rechnung gestellt werden.
 
§5 Eigentumsvorbehalt
(5.1) SBSD behält sich das Eigentum an den Waren und die Einräumung der Rechte an der Software bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor (nachfolgend kurz „Vorbehaltsprodukt“).
(5.2) Dem Kunden ist eine Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass SBSD vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts an seine Abnehmer an SBSD ab, SBSD nimmt diese Abtretung an und ermächtigt den Kunden, die Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Wenn SBSD die Ermächtigung widerrufen hat, ist der Kunde verpflichtet, die Forderungsabtretung gegenüber seinen Abnehmern offenzulegen und SBSD alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit SBSD die Forderung bei den Abnehmern des Kunden einziehen kann.
(5.3) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsprodukte hat der Kunde SBSD unverzüglich zu benachrichtigen.
(5.4) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, und bei einem wirtschaftlichen Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber SBSD zu erfüllen, ist SBSD nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von 2 Wochen zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsprodukte berechtigt. Ein Rücktritt ist auch nach Stellung eines Insolvenzantrages des Kunden zulässig. § 321 BGB, § 112 InsO und die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist nach einem Rücktritt zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
 
§ 6 Preis / Zahlungsbedingungen / Erhöhung der Vergütung
(6.1)  Die Preise ergeben sich aus dem Kaufvertrag oder, wenn eine solche mit dem Kunden über die Produkte abgeschossen worden ist, der Rahmenvereinbarung.
(6.2) Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung zu zahlen oder – wenn ein Sepa Mandat oder ein Abbuchungsauftrag erteilt worden ist -, werden sie nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung vom Konto des Kunden eingezogen. 
(6.3) Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
(6.4) Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt allein SBSD die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
 
§ 7 Zahlungsverzug  / Lieferverzug
(7.1) Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist SBSD – unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen eine Vorauszahlung zu verlangen, für bereits erfolgte Lieferungen von Produkten eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, bei denen SBSD ihre Leistungen erbracht hat, sofort fällig zu stellen.
(7.2) Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, ist SBSD nicht zur Leistung verpflichtet. Der sich im Verzug befindende Kunde wird SBSD alle angemessenen Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten ersetzen.
(7.3) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von SBSD innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
(7.4) Kommt SBSD in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Produkte verlangen, die wegen des Verzuges nicht geliefert werden konnten.
(7.5) Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 7.4 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer SBSD etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit SBSD in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. 
(7.6) Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von SBSD zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
§ 8 Pflichten des Kunden /Unvermögen des Kunden
(8.1) SBSD ist Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes. Um die Identität des Kunden überprüfen zu können, wird der Kunde SBSD auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Ermittlung seiner Identität erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, SBSD unverzüglich zu informieren, wenn bei ihm wesentliche Änderungen stattfinden, insbesondere bei Umfirmierung, Sitzverlegung und Änderung der Geschäftsführung.
(8.2) Der Kunde ist verpflichtet Produkt-, Verzehr– und Warnhinweise zu bestellten Lebensmitteln vor Verwendung sorgfältig zu lesen und zu beachten.
(8.3) Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
(8.4) Der Kunde wird SBSD, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln unter­stützen.
(8.5) Der Kunde wird SBSD frühzeitig und schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei ihm informieren.
 
§ 9   Nutzungsrechte an Software
(9.1) Bei Software, die nicht von SBSD entwickelt worden ist, werden dem Kunden mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte eingeräumt, die sich aus den  Nutzungs- bzw. Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers ergeben. Diese Bedingungen sind auf der jeweiligen Internetseite des Softwareherstellers einsehbar und /oder werden von SBSD auf Nachfrage dem Kunden zur Verfügung gestellt. 
(9.2) Bei von SBSD hergestellter und als solche gekennzeichnete Software räumt SBSD dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten  Vergütung das Recht ein, die Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, wird dem Kunden für eigene Geschäftszwecke ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht mit nachfolgendem Inhalt eingeräumt:
(9.2.1) Die Software darf nur insgesamt und in der gekauften Nutzungsart an Drit­te weiterveräußert oder ver­schen­kt werden, insbesondere ist eine Aufteilung der Lizenzen an verschiedene Abnehmer nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn der Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung für die jeweilige Nutzungsart weitere Rechte erwirbt. Auch in diesem Fall ist nur ein gesamter Weiterverkauf aller Nutzungsberechtigungen zulässig. Eine Weiterveräußerung bzw. Weitergabe setzt darüber hinaus voraus, dass sich der Abnehmer mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt, der Kunde SBSD nachweist, bspw. durch eine notarielle Urkunde, dass er die Software auf seinen Servern/Rechnern gelöscht sowie alle Sicherungskopien auf den Abnehmer übertragen hat;
(9.2.2) Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden;
(9.2.3) SBSD kann das Nutzungsrecht des Kunden an der Software widerrufen, wenn der Kunde die Software nicht vertragsgemäß benutzt, insbesondere bei einer Übernutzung der Software, beispielsweise durch mehr Benutzer oder auf mehreren Geräten als vereinbart. SBSD wird dem Kunden vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Der Kunde hat SBSD die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
 
§ 10  Rechtsmängel / Rechte Dritter
(10.1) SBSD gewährleistet für die Dauer von 12 Monaten, dass durch die Nutzung/Verzehr der Produkte im Land des Lieferortes keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.
(10.2) Werden durch die Software gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt und wird dem Kunden deshalb die Benutzung der Software ganz oder teilweise von einem Dritten untersagt, so wird SBSD nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software verschaffen oder die Software schutzrechtsfrei gestalten. Weitere Rechte des Kunden bestehen nur dann, wenn eine dieser Maßnahmen SBSD nicht zu angemessenen Bedingungen umsetzen kann oder sie fehlschlagen.
(10.3) Wird der Kunde von einem Dritten wegen einer Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen und ist SBSD gegenüber dem Kunden dafür gewährleistungspflichtig, wird SBSD den Kunden auf seine schriftliche Anforderung von diesen Ansprüchen freistellen.
Wenn der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder aus sonstigen wichtigen Gründen einstellt, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
(10.4) Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, wenn er diese Ansprüche ohne vorherige Einwilligung von SBSD anerkannt oder SBSD nicht unverzüglich über die Geltendmachung der Rechte informiert hat.
 
§ 11  Sachmängel 
(11.1) SBSD gewährleistet, dass die Produkte bei Gefahrübergang über die in § 3 dieser AGB vereinbarte Beschaffenheit verfügen.
(11.2) Mängel der Produkte kann SBSD nach ihrer Wahl abhelfen durch Neulieferung oder Nachbesserung.
(11.3) Wenn SBSD seiner Nacherfüllungspflicht durch Neulieferung nachkommt,  kann SBSD nach seiner Wahl die Rückgabe des mangelhaften Produktes auf seine Kosten oder die ordnungsgemäße Entsorgung des mangelhaften Produktes durch den Kunden verlangen.
(11.4) SBSD kann für den durch die Meldung eines Mangels verursachten Aufwand eine ortsübliche Vergütung verlangen, soweit
(11.4.1) SBSD aufgrund der Meldung eines Mangels tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, weil beispielsweise die Meldung nur auf einem Bedienungsfehler, unsachgemäßer Handhabung, einer vom Kunden bzw. von einem Dritten durchgeführten unsachgemäßen Reparatur oder der Verwendung von nicht Original-Verbrauchsmaterialien beruhte; oder
(11.4.2) ein gemeldeter Mangel der Software nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist; oder
(11.4.3) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch 8.2 und 8.3 dieser AGB) anfällt;  
(11.4.4) der Mangel aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstanden ist, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(11.5) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang an den Kunden.
(11.6) Die Bearbeitung eines geltend gemachten Mangels durch SBSD führt -  unter den gesetzlichen Voraussetzungen – nur zu einer Hemmung der Verjährung,  insbesondere tritt dadurch kein Neubeginn der Verjährung ein. Eine Nacherfüllung  (Neulieferung oder Nachbesserung) wirkt sich ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels aus.
 
§ 12 Haftung / Haftungsbegrenzung
(12.1) Die Haftung von SBSD für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
(12.2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SBSD bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe von € 100.000.
(12.3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet SBSD nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
(12.4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
(12.5) In allen anderen Fällen haftet SBSD unbegrenzt, soweit nicht gesetzlich eine Haftungshöchstsumme bestimmt ist.
 
§ 13  Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur berechtigt, aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn eine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Vergütung zulässig.
 
§ 14 Geheimhaltung / Datenschutz 
(14.1) Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein offenkundigen Informationen aus der Sphäre der anderen Partei, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung notwendig zu verwenden.
(14.2) Nach dem Abschluss eines Vertrages über den Kauf von Produkten verarbeitet SBSD folgende personenbezogene Daten:
Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer des Kunden, seiner vertretungsberechtigten Organe und des vom Kunden benannten Ansprechpartners.
SBSD verarbeitet diese Daten, soweit dies zur Durchführung des Kaufvertrages erforderlich ist, einschließlich der Einholung von Bank- und Kreditauskünften zur Bonitätsprüfung des Kunden, Stellung einer Rechnung, Durchführung des Mahn- und Inkassowesens. Die Daten werden automatisch gelöscht, wenn die für diese Daten anwendbaren steuerlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. 
 
§ 15 Gerichtsstand 
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Köln, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.
 
 

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